Kostenloses Werkzeug · neue Förderung ab 2027

Was gibt der Staat
zu deinem Beitrag dazu?

Keine pauschale Fördersumme: Du siehst jede Zulage einzeln und erfährst, welche Voraussetzungen dafür gelten.

Deine Angaben für ein Beitragsjahr

Neue Förderung ab 2027. Ein eigener Vertrag, keine Zusammenrechnung mehrerer Verträge.

Zum Beispiel rentenversicherungspflichtig beschäftigt; ab 2027 unter Voraussetzungen auch selbständig oder Pflichtmitglied eines Versorgungswerks. Voraussetzungen nachlesen

Ohne staatliche Zulagen. Das entspricht 150,00 € monatlich. Mindestens 120 € jährlich für Zulagen; oberhalb von 1.800 € steigt die Grundzulage nicht mehr.

Nur Kinder mit Kindergeldanspruch, deren Zulage diesem Vertrag bzw. dir zugeordnet wird. Nicht für beide Eltern zählen. Ungeklärte Zuordnung zunächst mit 0 und anschließend als alternatives Szenario rechnen.

Das Alter am 1. Januar des Beitragsjahres zählt. Bereits in Riester erhaltene Boni mitzählen. Einmalig 200 € bei unmittelbarer Berechtigung und erfüllten Voraussetzungen. Kein neuer Bonus allein durch einen Vertragswechsel.

Deine Aufschlüsselung

Was kommt zu deinem Beitrag dazu?

Trage deine Angaben ein und berechne Grundzulage, Kinderzulagen und einen möglichen einmaligen Bonus.

Deine Finanzangaben verlassen diesen Browser nicht. Die Berechnung ist eine Orientierung, kein Bescheid über einen Förderanspruch.

So rechnet dieses Werkzeug.

Die Grundzulage beträgt 50 % der ersten 360 € und 25 % der weiteren Beiträge bis insgesamt 1.800 € jährlich. Kinderzulagen werden pro zugeordnetem Kind mit 100 % des Eigenbeitrags bis maximal 300 € berücksichtigt. Ohne jährlichen Mindestbeitrag von 120 € gibt es keine Zulagen.

Die Berechnung gilt für die neue Förderung ab 2027. Alte Riester-Förderung und ausschließlich mittelbare Berechtigung werden nicht berechnet. Bei unbekannter Berechtigung ist das Ergebnis ausdrücklich ein Szenario.

Die Regeln und Beispiele wurden am 3. Oktober 2026 geprüft. Mehr zur Methodik · Originalquelle: Bundesfinanzministerium