Bestandsschutz: Nichts passiert automatisch
Für alle Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden oder noch werden, gilt Bestandsschutz: Du kannst deinen Vertrag unverändert weiterführen – mit der bisherigen Förderung (175 € Grundzulage, 185 €/300 € Kinderzulage, einkommensabhängiger Mindesteigenbeitrag). Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Nur neue Riester-Verträge sind ab 2027 nicht mehr möglich.
Deine vier Optionen im Überblick
Option 1: Alles lassen, wie es ist
Du besparst deinen Riester-Vertrag mit alter Förderung weiter. Sinnvoll kann das sein, wenn dein Vertrag gute Garantiezinsen aus früheren Jahren sichert oder du kurz vor der Auszahlphase stehst und die Beitragsgarantie schätzt.
Option 2: Nur die Förderung wechseln
Per einfacher Erklärung gegenüber deinem Anbieter kannst du mit dem bestehenden Vertrag in die neue Fördersystematik wechseln – zu sonst unveränderten Konditionen und ohne dass der Anbieter zustimmen muss. Du profitierst dann von den höheren Zulagen (bis 540 € statt 175 €). Achtung: Der Weg zurück in die alte Förderung ist ausgeschlossen.
Option 3: Guthaben in ein neues Produkt übertragen
Du kannst dein Riester-Guthaben förderunschädlich auf ein neues Altersvorsorgedepot oder ein neues Garantieprodukt übertragen – erhaltene Zulagen und Steuervorteile musst du nicht zurückzahlen. Damit tauschst du die Garantiebremse gegen volle ETF-Freiheit. Zu beachten: Im Übertragungsjahr wird das übertragene (bereits geförderte) Kapital nicht erneut gefördert, und es können Wechselkosten anfallen (siehe unten).
Option 4: Beitragsfrei stellen und parallel neu starten
Jeder zertifizierte Vertrag muss sich ruhend stellen lassen. Du kannst den Altvertrag also beitragsfrei parken und daneben ab 2027 ein neues Altersvorsorgedepot eröffnen. Wichtig: Mit dem Abschluss des Neuvertrags wechselst du insgesamt in die neue Fördersystematik – der Förder-Bestandsschutz für den Altvertrag endet dann.
Was kostet der Wechsel?
Die Reform entschärft ein altes Riester-Problem – doppelte Abschlusskosten beim Anbieterwechsel:
- Abschluss- und Vertriebskosten müssen künftig über die gesamte Ansparphase verteilt werden statt in den ersten fünf Jahren abgezogen zu werden.
- Ab fünf Jahren nach Vertragsschluss muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenfrei ermöglichen.
- Der annehmende Anbieter darf höchstens 150 € Verwaltungspauschale berechnen.
Trotzdem gilt: Vergleiche vor einem Übertrag die konkreten Konditionen – gerade bei alten Versicherungsverträgen können individuelle Stornoabzüge oder der Verlust von Garantiewerten ins Gewicht fallen. Was die neuen Anbieter bieten müssen, liest du im Artikel Anbieter des Altersvorsorgedepots.
Sonderfall Wohn-Riester
Die Eigenheimrente bleibt erhalten und wird ins neue System integriert – mit spürbaren Verbesserungen:
- Für die Entschuldung der selbstgenutzten Immobilie können künftig bis zu 100 % des geförderten Vermögens entnommen werden; das bisherige Pflicht-Restkapital von 3.000 € entfällt.
- Das Wohnförderkonto wird in der Auszahlphase nur noch über 5 Jahre besteuert statt über bis zu 20 Jahre – danach endet auch die Überwachung der Selbstnutzung.
- Übergangsregel: Für Entnahmen vor dem 1. Januar 2028 gelten noch die bisherigen Regeln.
Und was ist mit Rürup?
Eine Übertragung von einem Basisrentenvertrag („Rürup“) in ein Altersvorsorgedepot ist nicht vorgesehen. Rürup gehört zur ersten Vorsorgeschicht und ist per Gesetz weder kündbar noch kapitalisierbar noch übertragbar. Selbstständige, die bisher nur Rürup nutzen konnten, erhalten mit dem Altersvorsorgedepot aber erstmals Zugang zur Zulagenförderung – Details im Artikel zur Förderung.
Wie du jetzt vorgehen solltest
- Nicht kündigen. Bei einer Kündigung außerhalb der geregelten Wege verlierst du Zulagen und Steuervorteile – der Übertrag ist fast immer die bessere Alternative.
- Vertrag analysieren: Wie hoch sind die laufenden Kosten? Gibt es wertvolle Garantiezusagen? Wie lange läuft der Vertrag noch?
- Konditionen abwarten: Die konkreten Wechselangebote der Anbieter werden ab Herbst/Ende 2026 erwartet. Erst dann lässt sich seriös rechnen.
- Ab 2027 entscheiden: Förderwechsel, Übertrag oder Weiterführung – je nach Vertragsqualität und Restlaufzeit. Der Systemvergleich Depot vs. Riester liefert die Entscheidungsgrundlage.