Was vorgesehen ist
Der Entwurf sieht 10 € monatlichen Staatsbeitrag in einen besonderen Altersvorsorgevertrag für berechtigte Kinder vor. Zum geplanten Start 2027 sollen die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 einbezogen werden; für den Jahrgang 2020 ist eine rückwirkende Förderung für 2026 vorgesehen.
Die Förderung soll anschließend jahrgangsweise wachsen. Die Aussage „jetzt 10 € für jedes Kind von 6 bis 18“ würde diese Einführung und den Verfahrensstand verschweigen. Prüfe vor einem Abschluss den dann aktuellen Gesetzes- und Produktstand.
Warum ein normales Kinderdepot nicht genügt
Nach dem beschriebenen Modell wird ein zertifizierter Standarddepot-Vertrag auf den Namen des Kindes benötigt. Ein vorhandenes gewöhnliches Junior-Depot erfüllt diese Voraussetzungen nicht allein dadurch, dass es bereits auf das Kind läuft.
Das Geld dient der Altersvorsorge. Die spätere Volljährigkeit macht es daher nicht automatisch für Führerschein, Studium oder andere Ausgaben frei verfügbar. Ein frei verfügbares Kinderdepot kann einen anderen Zweck erfüllen.
Was Eltern sinnvoll vorbereiten können
Zunächst sind berechtigter Geburtsjahrgang und die weiteren Bedingungen zu prüfen. Danach zählen konkrete Produktbedingungen: Anlage, dauerhafte Kosten, mögliche Zuzahlungen und spätere Fortführung. Eine Vormerkliste eines Anbieters ist noch kein bewilligter staatlicher Anspruch.
Der Entwurf sieht auch eine kollektive Anlage für Kinder ohne individuellen Vertrag vor. Details und Verfahren sind dem jeweils aktuellen offiziellen Stand zu entnehmen; es besteht kein Anlass, wegen eines Werbe-Countdowns vorschnell ein beliebiges Finanzprodukt abzuschließen.
Nicht mit der Kinderzulage verwechseln
Die Kinderzulage betrifft den Altersvorsorgevertrag einer berechtigten erwachsenen Person. Die Frühstartrente soll Vermögen im Vertrag des Kindes aufbauen. Unser Zulagenrechner bildet die neue Erwachsenenförderung ab, nicht einen vermeintlichen Frühstartrentenanspruch.
Wir aktualisieren diese Seite bei überprüfbaren Änderungen. Ein bestätigter finaler Gesetzesstand und tatsächlich verfügbare Produkte müssen dabei getrennt dokumentiert werden.
Kinderzulage und Frühstartrente: Wohin fließt das Geld?
Eine Familie kann mit zwei ähnlich klingenden Förderbegriffen zu tun haben. Die Kinderzulage stärkt die Altersvorsorge einer berechtigten erwachsenen Person. Die geplante Frühstartrente baut dagegen ein eigenes Altersvorsorgevermögen des Kindes auf. Die Beträge dürfen nicht als dieselbe Förderung gerechnet werden.
Für Eltern und Kinder: getrennte Töpfe
Vertrag der Eltern
Bis zu 300 € / Kind / JahrKinderzulage, abhängig vom Eigenbeitrag und Anspruch.
Vertrag des Kindes
Geplant: 10 € / MonatFrühstartrente für die berechtigten Jahrgänge; kein Eigenbeitrag nötig.
Ein kurzer Fahrplan für Eltern
Nach dem BMF-Stand zum Kabinettsentwurf sollen zunächst die Jahrgänge 2020 und 2021 starten. Ab 2028 soll jeweils der neu sechsjährige Jahrgang dazukommen. Für andere Kinder lässt sich daraus kein sofortiger Förderanspruch ableiten.
Bei einem individuellen Vertrag soll der Anbieter die Förderung grundsätzlich automatisch beantragen, sofern der Bevollmächtigung nicht widersprochen wird. Ein normales Juniordepot muss dafür nicht vorschnell geschlossen werden: Es kann weiterhin für andere Sparziele dienen. Das geförderte Vorsorgevermögen ist nicht für Ausgaben mit 18 gedacht.
- Den endgültigen Gesetzesstand und den Geburtsjahrgang prüfen.
- Zertifizierten Standarddepot-Vertrag, dauerhafte Kosten und Anlage vergleichen.
- Bei einem Abschluss die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes bereithalten.
- Ohne individuellen Vertrag ist im Entwurf eine kollektive Anlage vorgesehen; die Förderung soll deshalb nicht allein mangels Depoteröffnung verloren gehen.
