Grundlagen

Auch das Geld im Ruhestand braucht einen Plan.

Beim Vergleich eines Altersvorsorgedepots zählt nicht nur die Sparphase. Du solltest auch wissen, wie lange, wie verlässlich und zu welchen Kosten später Geld ausgezahlt wird.

3 Minuten LesezeitGeprüft am Von Pascal Hesselmeier · Methodik

Ein Auszahlungsplan bis mindestens 85 und eine lebenslange Rente sichern unterschiedliche Zeiträume ab. Eine gleiche Anfangsrate macht sie noch nicht gleichwertig.

Ruhiger Ausblick auf einen See als Symbol für die spätere Lebensphase
Die spätere Lebensphase im Blick behalten – mit einem Plan, der zu dir passt. KI-generiertes Symbolbild.

Wann die Auszahlung beginnen kann

Für neue Verträge liegt der reguläre Rahmen nach der Reform grundsätzlich zwischen 65 und 70 Jahren. Ausnahmen, etwa bei einem früheren Beginn einer gesetzlichen Altersversorgung, sind gesondert zu prüfen. Für alte Riester-Verträge können andere vertragliche und gesetzliche Grenzen gelten.

Verwechsle einen vorgesehenen Beginn nicht mit frei verfügbaren Entnahmen jederzeit. Eine vorzeitige Verwendung außerhalb zulässiger Fälle kann sich auf die Förderung auswirken.

Lebenslange Rente oder zeitlich begrenzter Plan

Eine lebenslange Leibrente zahlt grundsätzlich solange du lebst. Ein Auszahlungsplan muss nach den neuen Vorgaben mindestens bis zum 85. Lebensjahr reichen. Was danach für deine Versorgung fehlt oder vorhanden ist, gehört zur Gesamtplanung.

Die Höhe der Auszahlungen hängt unter anderem vom vorhandenen Kapital, der weiteren Anlage, den Kosten und den vertraglichen Regeln ab. Bei einer anlageabhängigen Auszahlung können Werte schwanken. Lass dir garantierte und nur angenommene Leistungen getrennt zeigen.

  • Wie lange ist die Zahlung zugesagt?
  • Ist die Höhe garantiert oder veränderlich?
  • Welche Kosten entstehen erst beim Übergang in die Auszahlung?
  • Was bleibt bei frühem Tod für Hinterbliebene?
  • Welche anderen lebenslangen Einkünfte bestehen bereits?

Bis zu 30 % als Einmalbetrag

Zu Beginn kann unter den vorgesehenen Bedingungen bis zu 30 % des Kapitals als Teilkapitalauszahlung genutzt werden. Dadurch bleibt weniger Kapital für die laufenden Leistungen. Die steuerliche Wirkung im Auszahlungsjahr solltest du mitdenken.

Eine Einmalzahlung kann deshalb nicht zusätzlich zur ungekürzten späteren Rente gerechnet werden. Fordere vom Anbieter mehrere vergleichbare Varianten an.

Bruttoauszahlung ist nicht verfügbares Nettoeinkommen

Auf geförderten Beiträgen beruhende Leistungen werden nachgelagert besteuert. Bei nicht geförderten Teilen ist die Behandlung abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen und der Auszahlungsform. Eine einheitliche Pauschale kann das nicht zuverlässig abbilden.

Für die Entscheidung helfen transparente Bruttowerte, die dazugehörigen Annahmen und eine gesonderte Betrachtung der persönlichen Steuern. Unser Portal ersetzt keine individuelle Ruhestands- oder Steuerplanung.

Was eine Teilkapitalauszahlung mit der laufenden Versorgung macht

Angenommen, zum Auszahlungsbeginn stehen 100.000 € bereit. Wenn du die mögliche Teilkapitalentnahme von 30 % nutzt, bleiben 70.000 € als Ausgangskapital für die regelmäßigen Leistungen. Eine Monatsrate, die mit 100.000 € kalkuliert wurde, gilt dann nicht unverändert weiter.

Auf einen Blick

Ein Topf – zwei Verwendungen

100.000 € angenommenes Kapital

30.000 €

einmalig entnehmen

70.000 €

für laufende Leistungen

Beispiel mit 100.000 € Kapital zu Auszahlungsbeginn. 30.000 € Einmalbetrag und 70.000 € Restkapital sind Bruttowerte vor möglichen Kosten und Steuern. Die Aufteilung legt keine spätere Monatsrate fest. Quelle: BMF, geprüft 03.10.2026.
Steuerfolgen vor einer großen Einmalzahlung prüfen

Was passiert, wenn du älter als 85 wirst?

Ein Auszahlplan bis 85 ist keine lebenslange Zusage. Stelle ihm deine lebenslangen Einnahmen gegenüber: Reichen diese später für die laufenden Ausgaben, wenn der Plan endet? Eine höhere Anfangsauszahlung kann eine kürzere Zahlungsdauer widerspiegeln und ist für sich genommen kein besseres Angebot.

Auch die Behandlung im Todesfall gehört zum Vergleich. Verbleibendes Depotvermögen, eine Rentengarantiezeit und eine Hinterbliebenenleistung sind unterschiedliche Dinge. Lass dir konkret erklären, was an wen ausgezahlt oder übertragen werden kann und welche Folgen für Förderung und Steuern entstehen.

  • Zwei Angebote mit identischem Kapital und identischem Auszahlungsbeginn anfordern.
  • Garantierte Mindestleistung, angenommene Anfangsleistung und mögliche spätere Kürzungen getrennt ausweisen lassen.
  • Alle Kosten des Übergangs und der Auszahlungsphase erfassen.
  • Versorgung nach Ende eines befristeten Plans ausdrücklich mitplanen.
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Dein nächster Schritt

Anbieterangaben prüfen

Achte im Überblick auch auf noch offene Bedingungen der Auszahlungsphase.

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Quellen & Prüfstand

Bundesfinanzministerium: Reform der privaten Altersvorsorge ↗Geprüft: 2026-10-03
Einkommensteuergesetz, § 22 Nr. 5 ↗Geprüft: 2026-10-03

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