Grundlagen & Start
Ist das Altersvorsorgedepot schon verfügbar?
Nein. Das Gesetz ist beschlossen (Bundestag: 27.03.2026, Bundesrat: 08.05.2026), die Produkte kommen aber erst zum Marktstart am 1. Januar 2027 auf den Markt. Bis dahin lassen die Anbieter ihre Depots zertifizieren.
Was genau ist das Altersvorsorgedepot?
Ein zertifiziertes Wertpapierdepot mit staatlicher Förderung: Du sparst in ETFs oder Fonds, erhältst Zulagen und Steuervorteile, und das Kapital ist für die Altersvorsorge ab 65 gebunden. Es ersetzt die Riester-Rente für Neuverträge.
Wer darf ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Der Förderkreis ist deutlich größer als bei Riester: rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, erstmals auch Selbstständige und Freiberufler mit Steuererklärung sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Ehepartner können mittelbar gefördert werden.
Was ist der Unterschied zwischen Altersvorsorgedepot und Frühstart-Rente?
Das Altersvorsorgedepot ist die geförderte Vorsorge für Erwachsene ab 2027. Die Frühstart-Rente ist ein separates, noch nicht beschlossenes Vorhaben: 10 € monatlich vom Staat für Kinder von 6 bis 18 Jahren, angelegt in einem Kinderdepot, das später nahtlos ins Altersvorsorgedepot übergehen soll.
Förderung & Zulagen
Wie hoch ist die Zulage im Altersvorsorgedepot?
Für jeden Euro Eigenbeitrag bis 360 € im Jahr gibt es 50 Cent Zulage, für jeden weiteren Euro bis 1.800 € noch 25 Cent – maximal also 540 € Grundzulage pro Jahr. Dazu kommen 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr sowie einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus für Sparer unter 25.
Wie viel muss ich mindestens einzahlen?
120 € pro Jahr, also 10 € im Monat. Der komplizierte einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag der Riester-Rente entfällt ersatzlos.
Kann ich Beiträge auch von der Steuer absetzen?
Ja. Eigenbeiträge sind bis 1.800 € plus Zulageanspruch als Sonderausgaben absetzbar (ohne Kinderzulage bis zu 2.340 €). Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Steuervorteil günstiger ist – die Zulagen bleiben in jedem Fall im Vertrag.
Lohnt sich das Depot auch für Geringverdiener?
Besonders sogar: Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt es 50 % Zulage – schon 30 € im Monat bringen 180 € Förderung pro Jahr. Zudem ist gefördertes Vermögen vor Pfändung geschützt und wird bei der Grundsicherung mit einem Freibetrag verschont.
Anlage & Sicherheit
Sind meine Einzahlungen garantiert?
Im Altersvorsorgedepot nicht – der Verzicht auf die Beitragsgarantie ist bewusst gewählt, damit bis zu 100 % in Aktien-ETFs investiert werden kann. Wer Garantien möchte, kann alternativ zertifizierte Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie abschließen – gegen entsprechend geringere Renditechancen.
In was kann ich investieren?
In Anlagen einer gesetzlichen Positivliste – vor allem Fonds und ETFs. Wer keine Anlageentscheidung treffen will, nutzt das Standarddepot: zwei voreingestellte Fonds, automatische Umschichtung vor Rentenbeginn, Effektivkosten maximal 1,0 % pro Jahr.
Was kostet das Altersvorsorgedepot?
Das hängt vom Anbieter ab. Für das Standarddepot gilt ein gesetzlicher Effektivkostendeckel von 1,0 % pro Jahr. Zum Vergleich: Breite Welt-ETFs kosten unter 0,2 % – ein Kostenvergleich zum Marktstart lohnt sich also unbedingt.
Kann ich den Anbieter später wechseln?
Ja. Nach fünf Jahren muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenfrei ermöglichen; der neue Anbieter darf höchstens 150 € Pauschale berechnen. Abschlusskosten müssen zudem über die gesamte Laufzeit verteilt werden.
Steuern & Riester
Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?
In der Ansparphase gar nicht: keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale, steuerfreies Umschichten. Besteuert werden erst die Auszahlungen im Alter – nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz, der im Ruhestand meist niedriger ist.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Nichts automatisch – es gilt Bestandsschutz. Du kannst den Vertrag mit alter Förderung weiterführen, per Erklärung in die neue Förderung wechseln oder das Guthaben förderunschädlich auf ein Altersvorsorgedepot übertragen. Von einer Kündigung ist fast immer abzuraten, weil dann Zulagen und Steuervorteile verloren gehen.
Kann ich meinen Rürup-Vertrag übertragen?
Nein. Basisrentenverträge (Rürup) gehören zur ersten Vorsorgeschicht und sind gesetzlich weder kündbar noch übertragbar. Selbstständige können aber ab 2027 zusätzlich ein gefördertes Altersvorsorgedepot abschließen.
Auszahlung & Sonderfälle
Ab wann und wie wird ausgezahlt?
Frühestens ab 65, spätestens ab 70. Du wählst zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem Auszahlungsplan bis mindestens 85 – zusätzlich kannst du dir zu Beginn einmalig bis zu 30 % des Kapitals ohne Zweckbindung auszahlen lassen.
Ist das Guthaben vererbbar?
Grundsätzlich ja – in der Ansparphase und beim Auszahlungsplan ist nicht verbrauchtes Kapital vererbbar, wobei Erben die staatliche Förderung zurückzahlen müssen. Förderunschädlich ist die Übertragung auf den Altersvorsorgevertrag des Ehepartners. Eine Leibrente endet mit dem Tod, sofern keine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbart wurde.
Was passiert, wenn ich das Geld vorzeitig brauche?
Eine Entnahme vor der Auszahlphase gilt als schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden, das restliche Kapital gehört dir. Das Altersvorsorgedepot ist bewusst zweckgebunden – für flexibel verfügbares Sparen ist ein freier ETF-Sparplan die Ergänzung.
Noch Fragen offen?
Die Details zu jedem Thema findest du in unseren Ratgeber-Artikeln – etwa zur Förderung, zu den Steuern, zur Auszahlphase oder zum Riester-Übertrag. Einen Gesamtüberblick gibt der Artikel Was ist das Altersvorsorgedepot?