Stand: 9. Juli 2026Praxis

Anbieter des Altersvorsorgedepots: Wer startet 2027 – und worauf achten?

Banken, Neobroker, Fondsgesellschaften, Versicherer: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen zertifizierte Anbieter das Altersvorsorgedepot auf den Markt bringen – und der Wettbewerb um Millionen förderberechtigte Sparer dürfte intensiv werden. Was Stand heute wirklich bekannt ist, welche Regeln für alle Anbieter gelten und mit welchen Kriterien du ab Herbst 2026 vergleichen solltest.

Stand Juli 2026: Was wirklich bekannt ist

Ehrlichkeit vorweg: Verbindliche Produkte, Preise und Starttermine gibt es noch kaum. Die Anbieter durchlaufen derzeit die Vorbereitung auf das neue Zertifizierungsverfahren; konkrete Konditionen werden ab Herbst/Ende 2026 erwartet. Einzelne Banken und Broker haben Interesse signalisiert oder erste Eckdaten kommuniziert – solche Ankündigungen sind aber bis zur Zertifizierung unverbindlich. Wir aktualisieren diese Seite, sobald es belastbare Angebote gibt.

Gut für Vergleicher: Das Gesetz verpflichtet alle Anbieter, ihre Produktdaten standardisiert Dritten zur Verfügung zu stellen – die Grundlage für unabhängige Vergleichsplattformen, die zum Marktstart entstehen dürften.

Wer darf das Altersvorsorgedepot anbieten?

Anbieten dürfen nur Institute mit einem zertifizierten Produkt: Die Zertifizierungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) prüft, ob der Vertrag die gesetzlichen Kriterien erfüllt. Neu ab 2027: Die Zertifizierung erfolgt beschleunigt ohne vollständige Vorabprüfung, dafür unter Widerrufsvorbehalt. Infrage kommen als Anbieter:

  • Banken und Sparkassen mit klassischem Depotgeschäft,
  • Neobroker und Direktbanken, die das günstige ETF-Sparen etabliert haben,
  • Fondsgesellschaften (KVGen) mit eigenen Fondspaletten,
  • Versicherer – vor allem für Garantieprodukte und die Verrentung,
  • perspektivisch ein öffentlicher Träger: Das Gesetz erlaubt der Bundesregierung, per Verordnung ein staatlich organisiertes Standarddepot zu beauftragen – diese Verordnung liegt bislang nicht vor.

Das Standarddepot: Pflichtangebot mit Kostendeckel

Jeder Anbieter geförderter Produkte muss ein „Standarddepot Altersvorsorge“ führen (oder das eines Kooperationspartners vertreiben). Seine Eckpunkte:

  • Effektivkosten maximal 1,0 % pro Jahr – gemessen als durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch alle Kosten,
  • zwei vorab festgelegte Fonds (chancenreich + vorsichtig) mit automatischer Umschichtung in den risikoärmeren Fonds in den Jahren vor Rentenbeginn (Opt-out möglich),
  • Online-Abschluss ohne Beratungspflicht – gedacht als niedrigschwelliger Einstieg für alle, die sich nicht mit Fondsauswahl befassen wollen.

Wichtig zur Einordnung: 1,0 % ist eine Obergrenze, kein Marktpreis. Breite Welt-ETFs kosten unter 0,2 % pro Jahr – bei günstigen Depot-Anbietern dürften selbst konfigurierte Altersvorsorgedepots deutlich unter dem Deckel liegen. Über 30 Jahre macht ein Kostenunterschied von 0,8 Prozentpunkten schnell einen fünfstelligen Betrag beim Endkapital aus.

Die 6 wichtigsten Vergleichskriterien

  1. Effektivkosten: Depotführung, Fonds-/ETF-Kosten, Transaktionsgebühren – entscheidend ist die Gesamtkostenquote über die Laufzeit.
  2. Anlageauswahl: Welche ETFs und Fonds von der gesetzlichen Positivliste sind verfügbar? Gibt es kostengünstige Welt-ETFs?
  3. Flexibilität: Sparraten ändern, aussetzen, Einmalzahlungen – geht das kostenlos und digital?
  4. Auszahlungsoptionen: Bietet der Anbieter Auszahlungsplan und Leibrente (ggf. über Partner) zu fairen Konditionen? Zur Not: Zu Rentenbeginn ist ein Wechsel möglich (Details zur Auszahlphase).
  5. Riester-Übertrag: Nimmt der Anbieter bestehende Riester-Guthaben unkompliziert an (so funktioniert der Übertrag)?
  6. Service & Zulagenabwicklung: Automatischer Dauerzulageantrag, verständliches Reporting, deutschsprachiger Support.

Anbieterwechsel: die neuen Regeln

Wer sich 2027 für einen Anbieter entscheidet, ist nicht gefangen: Abschlusskosten müssen über die gesamte Ansparphase verteilt werden, nach fünf Jahren ist der Wechsel beim abgebenden Anbieter kostenfrei, und der neue Anbieter darf maximal 150 € Verwaltungspauschale verlangen. Das dämpft das Risiko, beim Marktstart aufs falsche Pferd zu setzen.

So bereitest du dich vor

  1. Fördervorteil beziffern: Rechne aus, welche Zulagen dir zustehen – das definiert, wie dringend der Start am 1. Januar 2027 für dich ist (Förderung im Detail).
  2. Bestehende Verträge sichten: Riester-Sparer sollten jetzt Kosten und Garantien ihres Altvertrags klären, aber nicht kündigen.
  3. Herbst 2026 abwarten: Dann kommen die ersten zertifizierten Angebote samt standardisierter Kostenausweise – und ein seriöser Vergleich wird möglich.

Wie viel Förderung steckt für dich drin?

Mit dem kostenlosen Rechner auf vorsorgecheck.app siehst du in zwei Minuten, welche Zulagen dir ab 2027 zustehen – ohne Anmeldung.

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Quellen & weiterführende Links

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